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Professionelle Zahnreinigung in Gießen

Ihre Professionelle Zahnreinigung der Zahnarztpraxis Carina Sell in Gießen
Ihre Professionelle Zahnreinigung in Gießen

Es gibt im Mund Stellen, an denen die Zahnbürste nicht genügend ausrichten kann, oder an denen sich wegen unzureichender Putztechnik Plaque entwickelt. Die sogenannte PZR ist eine gründliche Reinigung der Zähne in einer Zahnarztpraxis, meist durchgeführt von einer                      fortgebildeten Prophylaxeassistentin oder einer Dentalhygienikerin.

 

Dabei werden Zahnbeläge, Zahnstein und Konkremente entfernt und das Gebiss wird zudem gründlich kontrolliert.

Zum Schluss werden die Zähne poliert, um Bakterien die Ansiedlung zu erschweren, sowie fluoridiert. Meist ist auch eine Anleitung zu besserer Zahnpflege und Mundhygiene inbegriffen. Die Behandlung dauert ca. eine Stunde und sollte etwa alle sechs Monate durchgeführt werden. Informieren Sie sich bei uns über eine professionelle Zahnreinigung in Gießen.


Ergänzende Informationen zur Professionellen Zahnreinigung in Gießen

Die Zähne bis ins hohe Alter hinein vor Karies (Zahnfäule) und Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparats) zu schützen ist ein realisierbares Ziel, wenn prophylaktische (vorbeugende) Maßnahmen wie eine konsequente häusliche Zahnpflege und regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt Hand in Hand gehen.

 

Durch die häusliche Mundhygiene werden Bereiche wie die Interdentalräume (Zahnzwischenräume) und die retromolaren Räume (hinter den letzten Backenzähnen) deutlich schwerer erfasst als die Kau-, Außen- und Innenflächen der Zähne. Sammelt sich aber Plaque (mikrobieller Zahnbelag) über mehrere Tage hinweg an, ist eine Gingivitis (Zahnfleischentzündung) die Folge, die bei längerem chronischen Verlauf wiederum in eine Parodontitis übergehen kann. Außerdem gefährden kariogene Bakterien in der Plaque die Zahngesundheit durch Karies.

 

Während eine Gingivitis durch verbesserte und ambitionierte Putztechnik wieder rückgängig gemacht werden kann, hilft dies jedoch nicht mehr weiter, wenn sich Zahnbeläge durch Einlagerung von Mineralstoffen erst einmal zu Zahnstein (oberhalb des Zahnfleischrandes) oder gar Konkrementen (Zahnstein unterhalb des Zahnfleischrandes) verfestigt haben. Auch feste Farbauflagerungen, die beim Genuss von Kaffee, Tee, Nikotin o. ä. entstehen, sind mit der häuslichen Mundhygienetechnik nur schwer zu beseitigen. Hier setzt die professionelle Zahnreinigung (PZR) an, welche in der Zahnarztpraxis in der Regel von fortgebildetem Fachpersonal (Zahnmedizinische Prophylaxehelferin, Zahnmedizinische Fachassistentin, Dentalhygienikerin) durchgeführt wird.

 

Durch die Kombination von guter Zahnpflege und PZR lassen sich Karies (Zahnfäule, bakterielle Zerstörung der Zahnhartsubstanzen), Gingivitis (Zahnfleischentzündung) und Parodontitis (Zahnbettentzündung) effektiv und lebenslang verhindern.

 

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) umfasst:

  • das Entfernen von weichen und harten Belägen auf dem Zahnschmelz und evtl. freiliegenden Zahnwurzeln supragingival bzw. gingival (oberhalb des bzw. im Bereich des Zahnfleischsaums)
  • die Reinigung der Interdentalräume (Zahnzwischenräume)
  • das Entfernen des Biofilms (der Plaque, der mikrobiellen Beläge)
  • die Oberflächenpolitur der Zähne
  • geeignete lokale (örtliche) Fluoridierungsmaßnahmen zum Kariesschutz
  • Schulungen/Übungen zur Mundhygiene und/oder Verwendung von Mundhygiene-Hilfsmitteln
  • Indikationen (Anwendungsgebiete)

Die PZR wird eingesetzt:

  • zur Entfernung von supragingivalem Zahnstein (oberhalb des Zahnfleischsaums) und Konkrementen im klinisch erreichbaren Subgingivalbereich (im oberen Bereich der Zahnfleischtasche)
  • zur Therapie einer bakteriellen Gingivitis
  • zur Entfernung aufgelagerter Zahnverfärbungen
  • bei Halitosis (Mundgeruch)
  • als Bestandteil einer parodontalen Initialbehandlung (vor weitergehenden Maßnahmen zur Behandlung einer Zahnbettentzündung)
  • zur Erhaltungstherapie nach Behandlung einer Parodontitis (Zahnbettentzündung)
  • im Rahmen eines Recalls (einer Vor- bzw. Nachsorgebehandlung)

Die Abstände eines Recalls (der Nachsorgetermine) sind für jeden Patienten individuell festzulegen und liegen in der Regel bei drei bis sechs Monaten. Insbesondere wenn eine unterstützende Parodontaltherapie zur Langzeiterhaltung (UPT) nach einer erfolgreichen Parodontitistherapie (Behandlung einer Zahnbettentzündung, z. B. chirurgisch oder mit der Vector®-Methode) erforderlich ist, werden engmaschige Recalls indiziert sein, um das erneute Anhaften von subgingivalen Konkrementen (Zahnstein unterhalb des Zahnfleischrandes in den Zahnfleischtaschen) von vornherein zu verhindern und im Biofilm eine Verschiebung der Keimzusammensetzung hin zu apathogenen Keimen (ohne Krankheitswert) zu begünstigen.

 

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

 

Im Verlauf einer PZR können, zumal bei Vorliegen einer Gingivitis oder Parodontitis, Blutungen auftreten. Da hierbei die Integrität des gingivalen Gewebes verletzt ist, sind Bakteriämien (Einschwemmen von Keimen in die Blutbahn) die Folge. Daraus ergeben sich folgende Gegenanzeigen:

  • nekrotisierende und ulzeröse Gingivitis (NUG) und Parodontitis (NUP): hierbei werden weiche Beläge zunächst nur äußerst vorsichtig mit Chlorhexidin oder Wasserstoffsuperoxid getränkten Pellets abgetupft. Die PZR erfolgt erst nach Abklingen der akuten Symptomatik
  • Blutgerinnungsstörungen bzw. medikamentös bedingte Blutungsneigung unter einem Quickwert (=Thromboplastinzeit = TPZ; Blutgerinnungsparameter) von 30 bis 35 %. In Absprache mit dem behandelnden Arzt kann der Wert ggf. im Vorfeld entsprechend eingestellt werden.

 

Relative Kontraindikationen

 

  • Kardiale Risikoanamnese (des Herzens): Hier muss in bestimmten Fällen eine Antibiose zur Endokarditisprophylaxe (Vorbeugung gegen eine bakterielle Herzinnenhautentzündung) erfolgen.
  • Geschwächte Immunabwehr: Auch hier ist die Behandlung ggf. unter Abschirmung durch ein Antibiotikum möglich.
  • Herzschrittmacher älterer Bauart: hier sollte bei der PZR auf Grund möglicher Störwirkungen auf die Verwendung magnetostriktiver Ultraschallgeräte (Magnetostriktion: Deformation magnetischer Stoffe) wie z. B. des Cavitron®verzichtet werden.
  • Jugendliche Zähne mit noch nicht abgeschlossener Schmelzreifung: nach dem Zahndurchbruch benötigt der Schmelz in Abhängigkeit vom Mundmilieu noch einen langen Zeitraum (ca. drei Jahre), um seine Endhärte v. a. durch Einlagerung von Fluorid-, Phosphat- und Calciumionen aus dem Speichel zu erreichen. In dieser Phase können Ultraschall, Pulverstrahl und Politurpasten zu Schäden an der Zahnhartsubstanz führen.
  • White Spots (minder mineralisierter Schmelz bei beginnender Karies): auch hier besitzt der Schmelz nicht die nötige Härte, um den Reinigungsmaßnahmen standzuhalten.

 

Vor dem Verfahren

 

  • Intraorale Inspektion (Betrachtung der Mundhöhle): Vor dem Verfahren wird ggf. ein Mundhygienestatus erstellt, der anhand sogenannter Indizes den Entzündungszustand der Gingiva (des Zahnfleisches) und den Plaquebefall der Zähne reproduzierbar dokumentiert (= Erhebung von Blutungs- und Plaqueindex).
  • Durch die Demonstration bakterieller Plaque mittels farbiger Plaquerevelatoren (Substanzen, die die Plaque einfärben und so besser sichtbar machen) kann der Patient vorab motiviert und gezielt auf Hygienedefizite aufmerksam gemacht werden.
  • erfolgt zum Infektionsschutz eine desinfizierende Mundspülung (z. B. 30 Sekunden mit 0,2 % Chlorhexidin), um die Keimzahl im Tröpfchen-Sprühnebel, der während der Ultraschallreinigung entsteht, zu senken.
  • Der Zahnarzt wird ggf. überschüssige Füllungsränder und andere Plaqueretentionsstellen (Stellen, an denen der mikrobielle Belag auf Grund der Morphologie besonders gut anhaften kann) vorab neu konturieren und polieren.

 

Die Verfahren

  • Zunächst werden die Zähne mit Hilfe von Ultraschallschwingungen (z. B. Vector® Scaler) und /oder klassischen Handscalern von Zahnstein befreit.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit der Zahnsteinentfernung mit Pulverstrahlgeräten (z. B. Air-Flow®-System oder ProphyFlex®), die allerdings besonders effektiv für die Entfernung hartnäckiger dunkler Verfärbungen eingesetzt werden, die durch Nahrungs- und Genussmittel wie Kaffee, Tee, Rotwein oder Nikotin entstehen. Auch der Biofilm (Plaque, mikrobielle Beläge) wird spätestens in diesem Arbeitsgang beseitigt.
  • (Supra)gingivale Plaqueentfernung (unterhalb des Zahnfleisches): Diese erfolgt ggf. durch maschinelle Verfahren und mit Handinstrumenten.
  • Politur der Zahnoberflächen: Im Anschluss erfolgt die Oberflächenpolitur aller Zahnflächen einschließlich der Interdentalräume (Zahnzwischenräume) mit Nylonbürstchen und/oder Gummikelchen, die mit Politurpasten in absteigender Abrasivität (Rauigkeit) beschickt werden.
  • Abschließend werden die Zähne zur Kariesprophylaxe (Vorbeugung gegen Zahnfäule) mit Fluorid in Form von Spülungen, Lacken, Gelen oder Fluids behandelt.
  • Mundhygieneinstruktion: Schulungen/Übungen zur Mundhygiene und/oder Verwendung von Mundhygiene-Hilfsmitteln
  • Recall-Termine: in Abhängigkeit der individuellen Risikoklassifizierung

 

Mögliche Komplikationen

 

  • Die Entfernung fest anhaftender Zahnstein- oder Konkrementreste in schwer einsehbaren Bereichen wie z. B. Wurzeleinziehungen kann problematisch sein.
  • Bei fehlerhafter Verwendung der Reinigungsinstrumente und -materialien wie grobkörnigen Politurpasten oder Pulverstrahl kann der Abtrag von Zahnhartsubstanz, insbesondere wenn diese vorgeschädigt (Initialkaries, White Spots) oder noch nicht ausgereift ist, nicht ausgeschlossen werden.
  • Metalloberflächen (z. B. Gusskronen und -inlays) können durch grobkörnige Politurpasten oder Pulverstrahl an Hochglanz verlieren.
  • Keramikverblendungen können durch Ultraschalleinsatz beschädigt werden.
  • Kompositfüllungen können durch grobkörnige Pasten oder Pulverstrahl abgetragen werden.

Quelle: Doc Medicus - http://www.zahngesundheit-online.com/